Gesetze und Verordnungen

Wie würden Sie entscheiden?

Leise rieselt der Schnee – und laut streiten sich Nachbarn und/oder Vermieter. Wer ist verantwortlich für den Winterdienst? Und wer haftet, wenn bei Schnee und Eis jemand ausrutscht, weil der Gehweg nicht gestreut oder geräumt war? Solche und ähnliche Fragen gehören zweifellos zu den Dauerbrennern der Wintersaison, und sie kehren buchstäblich „alle Jahre wieder“.
So durfte jüngst das Amtsgericht Köln den folgenden Fall (Urteil vom 14.09.2011, Aktenzeichen 221 C 170/11) entscheiden: Die Hausordnung eines Mehrparteienhauses enthielt eine Regelung, wonach für den Winterdienst ausschließlich die Mieter im Erdgeschoss verantwortlich sind. Einige Zeit kamen diese ihren Pflichten auch nach, baten aber die Vermieterin irgendwann (aus gesundheitlichen Gründen) um Befreiung vom Winterdienst. Das lehnte die Vermieterin ab, und so ging es vor Gericht.

Ist der Winterdienst nur Sache der Erdgeschossbewohner?

Rätsel Schnee

Die eigentliche Frage, die zu entscheiden war, ist ganz unabhängig von dem hier vorgebrachten gesundheitlichen Argument. Nämlich: Ist die gar nicht so seltene Regelung, den Winterdienst ausschließlich den Mietern im Erdgeschoss „aufzubrummen“, überhaupt wirksam? Muss die Verpflichtung zum Schneeräumen, Streuen etc. alle Parteien einschließen, oder kann das der Vermieter in der Hausordnung so regeln, wie er es für sinnvoll hält?

Nun sind Sie dran: Wie würden Sie entscheiden?

Die Auflösung dieses Rechtskonfliktes sehen Sie nach Ihrer Abstimmung.

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