Mit der verabschiedeten Novellierung wurde das Anforderungsniveau an Neubauten und Bestandsgebäude verschärft. Die wesentlichen Änderungen in der EnEV 2009 sind:
- die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile und der primärenergetischen Anforderungen um ca. 30 Prozent
- die Verschärfung der Anforderungen auch in der Bestandssanierung
- die Änderung des Berechnungsverfahrens für Wohngebäude
- die Einführung des Bilanzierungsverfahrens entsprechend DIN V 18599 für Wohngebäude
- die Verringerung des berechneten Endenergiebedarfs um den Anteil des Stroms, der aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird
- die Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab 2020
- die Stärkung des Vollzugs der EnEV (Unternehmererklärung, Prüfung durch Bezirksschornsteinfeger)