Visual Techem Fachbeiträge zum Thema Energie

Heizkostenerfassung: Gerüstet für die Zukunft?

HKVO: Neue Verbrauchserfassungsgeräte sind Pflicht

Den 31. Dezember 2013 hat der Gesetzgeber mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zu einem besonderen Datum in Sachen Heizkostenerfassung gemacht. Dann verlieren alle Verbrauchserfas- sungsgeräte, die vor dem Juli 1981 installiert wurden, ihre Rechts- gültigkeit und müssen durch moderne Geräte ausgetauscht werden. So stellt sich schon heute für Wohnungsunternehmen und Verwalter die Frage nach möglichen Alternativen: Welche Erfassungssysteme erfüllen die neuen gesetzlichen Auflagen und sind zugleich für die Zukunft gerüstet?

Von Dr. Rudolf Stumberger

Eine Dachgeschosswohnung in Leipzig. Der Sommer war im letzten Jahr heiß und die Temperatur unter dem Dach kletterte auf Spitzenwerte von bis zu 37 Grad Celsius. Unten, in der Erdgeschosswohnung, lebte es sich weitaus angenehmer. Hier stiegen die Temperaturen selten über 28 Grad. Ganz oben brachte allerdings nicht nur die Sonne den Mieter zum Schwitzen. Denn er stellte fest, dass das Erfassungsgerät an seiner Heizung Einheiten zählte, obwohl die Heizung abgestellt war. Durch die hohe Raumtemperatur verringerte sich die Flüssigkeit in den Verdunstungsröhrchen, mit denen im Hause der Wärmeverbrauch erfasst wurde. Ohne einen Verbrauch wird der Wohnungsnutzer zur Kasse gebeten – in diesem Fall mit bis zu 70 Euro zusätzlich, gerechnet für den ganzen Sommer. „Derzeit gibt es in Deutschland Branchenschätzungen zufolge rund 80 Millionen Heizkostenverteiler in den Gebäuden“, sagt Techem-Produktmanager Gernot Breunig, „davon basiert etwa die Hälfte auf dem Verdunstungsprinzip.“ Das genannte Beispiel aus der Dachgeschosswohnung zeigt, dass auch schon nach der bisher geltenden Heizkostenverordnung die Rechtssicherheit bei Verdunstungserfas- sungssystemen gefährdet sein kann.

Dies gilt auch, wenn bei vor 1981 montierten Geräten in der Zwischenzeit etwa moderne Thermostatventile an die Heizkörper montiert, das Gebäude wärmegedämmt oder ein neuer Heizkessel installiert wurde. Denn die Thermostatventile verschieben die Heizzone meist in das obere Drittel des Heizkörpers, früher wurden Verdunster aber üblicherweise in der Mitte angebracht. Die Folge: Die tatsächliche Wärmeabgabe wird nicht mehr korrekt erfasst. Eine nachträgliche (Wärme)Dämmung reduziert zudem die äußeren Einwirkungen auf den Verbrauch. Da diese äußeren Einwirkungen bei der Auslegung der alten Verdunster berücksichtigt wurden, müssten diese nach einer Dämmung entsprechend korrigiert werden, was aber im Nachhinein nicht möglich ist.

Gleiches gilt für moderne Kesselanlagen im Niedrigtemperaturbereich. Denn die Verdunster wurden für Heizsysteme aus den 50er Jahren mit hohen Heizkörpertemperaturen entwickelt und stoßen bei Niedertemperaturkesseln an ihre Grenzen. Da das Durchschnittsalter vieler Heizanlagen einen erheblichen Investitionsstau bedeutet, wird es in den kommenden Jahren zwangsläufig zu einem verstärkten Austausch alter Heiztechnik kommen. Dies wird auch den Austausch der Erfassungsgeräte erforderlich machen. So liegt etwa in München das Durchschnittsalter der Heizanlagen bei 18 Jahren, der Verein Deutscher Ingenieure empfiehlt hingegen alle 9 Jahre einen Austausch.

Was sagt die HKVO?

Wortlaut der Heizkostenverordnung



§ 5 Abs. 1
Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden. Soweit icht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer sachverständliche Stellen bestätigt haben, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder dass ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde...

§ 12 Abs. 2
Die Anforderungen des § 5 Abs. 1 gelten bis zum 31.12. 2013 als erfüllt:

  1. für die am 1. Januar 1987 für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vorhandenen Warmwasserkostenverteiler und
  2. für die am 1. Juli 1981 bereits vorhandenen sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung
Gesetz

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