Visual Techem Fachbeiträge zum Thema Energie

Heizkostenerfassung: Gerüstet für die Zukunft?

"Mehr Rechtsfrieden in Sicht"

tm: Was passiert denn, wenn „Altverdunster“ auch nach dem gesetzlichen Umrüstpflichttermin weiter in den Beständen genutzt werden?
Alte Messeinrichtungen besitzen bis Ende 2013 Bestandsschutz. Nach diesem Zeitpunkt werden mit einem „Altverdunster“ ermittelte Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht mehr im Sinne der Heizkostenverordnung „verbrauchsabhängig“ abgerechnet. Der Mieter hat in diesem Falle das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil einer Abrechnung um 15 Prozent zu kürzen.

tm: Warum macht es auch aus Gründen der Rechtssicherheit Sinn, schon heute – vier Jahre vor dem Stichtag zur Umrüstpflicht– auf moderne Heizkostenverteiler umzusteigen?
Nach Ansicht des Gesetzgebers besitzt eine möglichst rasche Umrüstung auf neuzeitliche Erfassungstechniken jedenfalls zwei Vorteile. Einerseits trägt sie dazu bei, den Nutzer zu sparsamerem Verbrauch anzuhalten. Dieser Vorteil ist umstritten. Andererseits steigert eine Umrüstung die Verursachergerech- tigkeit. Dieser Vorteil ist nicht zu unterschätzen und trägt tatsächlich zu Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei. Allein er rechtfertigt es, über eine rasche Umrüstung nachzudenken.

tm: Jedes Jahr landen knapp 20 Prozent der Nebenkostenabrechnungen vor Gericht. Wie kann ich mich als Vermieter oder Verwalter davor schützen?
Betriebs- und Heizkosten sind die „zweite Miete“. Da sie die letzten Jahre sehr gestiegen sind, ist deren Minderung für einen Teil der Mieter eine Möglichkeit, Geld zu sparen. Ein großer Teil der Klagen wird allerdings von Mietern geführt, die letztlich jede Abrechnung dazu nutzen, dem Vermieter meist angebliche Fehler vorwerfen zu können. Vor solchen Mietern kann ich mich als Vermieter oder Verwalter nicht schützen. Schützen kann ich mich nur vor einer falschen Abrechnung. Bei Erstellung der Heizkostenabrechnung sollte man sich daher zur Minimierung des Ärgers – und für einen halbwegs sicheren Prozesssieg – einen möglichst professionellen Anbieter als Partner suchen.

DrOliver Elzer

Techem im Gespräch mit Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin