
tm: Wie kann die Wohnungswirtschaft der wachsenden Armut von Mietern in Zukunft begegnen?
Die Lösung des Armutsproblems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann kaum von den Vermietern gelöst werden. Diese leiden doch häufig selbst durch Zahlungsausfälle ihrer Mieter. Zu bedenken ist dabei, dass nach einer Erhebung der TU Dresden mit nur 40 Prozent der von privaten Vermietern angebotenen Wohnungen Gewinne erwirtschaftet werden. Etwa genauso groß ist der Anteil der Wohnungen, die nur kostendeckend bewirtschaftet werden. Bei etwa einem Fünftel der Wohnungen erfolgt die Bewirtschaftung unter Verlusten.
tm: Unterstützen die bestehenden Sozialgesetze Geringverdiener und Erwerbslose in Bezug auf die Energieversorgung ausreichend?
In Deutschland herrscht derzeit eine Debatte, die die Normalverdienenden völlig ausblendet. Während die Bezieher von Sozialleistungen ihre Heizkosten vom Staat ersetzt bekommen oder über die Wohngelderhöhung zumindest einen Teil der Heizkostensteigerungen kompensiert werden, müssen Durchschnittsfamilien, die keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, einen immer höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnenergie ausgeben. Hier müsste die Politik auch für schnelle Entlastung sorgen, etwa indem sie zügig die Abgabenlast auf Strom und Heizenergie senkt.
tm: Welche Maßnahme halten Sie für eine Entlastung einkommensschwacher Mieter am sinnvollsten?
Zunächst sollten die hohen Abgaben auf Strom und Heizenergie zügig reduziert werden, ob durch Absenken der Ökosteuer oder durch Reduzieren des Mehrwertsteuersatzes. Sozialtarife bei den Energiekosten führen doch nur dazu, dass diejenigen, die diese nicht nutzen können, noch höhere Preise für Energie zahlen müssten. Denn die Versorger würden die Einnahmeausfälle aus den Sozialtarifen an anderer Stelle durch Preisanstiege ausgleichen. Eine Ausweitung der staatlichen Unterstützung zur Gebäudesanierung würde Vermieter in die Lage versetzen, ihre Wohnungsbestände schneller energetisch zu sanieren. Damit würden kurzfristig auch der Energieverbrauch und damit die Heizkosten der Mieter sinken. Neben der KfW-Förderung über Zuschüsse oder zinsermäßigte Kredite sollte aber ein dritter Förderweg über steuerliche Anreize beschritten werden. Etwa erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen.
