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Fachbeitraege

Wer zahlt fürs Klimapaket?

Die Situation

MIT EINER NOVELLIERUNG der Energieeinsparverordnung zum 1. Januar 2009 werden jedoch auch die primärenergetischen Anforderungen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die Bundesregierung sieht zudem den stufenweisen Abbau bestehender Nachtstromspeicherheizungen vor, welche derzeit den überwiegenden Anteil an rund 1,4 Millionen elektrisch beheizten Wohnungen stellen. „Die durch die Verschärfung im Neubau zu erwartenden Baukostensteigerungen dürften sich in einer Größenordnung von drei bis fünf Prozent der Gebäudekosten bewegen. Für Bestandsgebäude hängt der Mehraufwand sehr vom Einzelfall ab“, so Wolfgang Müller-Kulmann, Ministerialrat a. D. und bis 2005 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig für Fragen der Energieeffizienz. McKinsey beurteilt in der vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in Auftrag gegebenen Studie „Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland“ sämtliche Sanierungsmaßnahmen bis hin zum Sieben-Liter-Standard als wirtschaftlich. „Allerdings“, so heißt es in der Studie „liegen die Amortisationszeiten oft deutlich oberhalb von zehn Jahren.“ Obwohl 90 Prozent aller Vermeidungshebel im Gebäudebereich aus Sicht des BDI ökonomisch sinnvoll sind und die derzeitigen Emissionen damit um ganze 36 Prozent gesenkt werden könnten, stellt die Gesamthöhe der Anfangsinvestitionen noch immer eine der größten Umsetzungshürden dar.

ABHILFE SCHAFFEN soll die Weiterentwicklung des bereits seit 2001 bestehenden CO₂-Gebäudesanierungsprogramms. Neben einer umfassenden Umstrukturierung der Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist auch eine Förderung für den schrittweisen Ersatz der Nachtstromspeicherheizungen vorgesehen. Der bundesweite Breitenwettbewerb „Energiesparhaus in der Stadt“, ein verbessertes Monitoring und der Aufbau des Programmbausteins „energetische Optimierung vorhandener Stadtstrukturen“ sollen die Fördermaßnahmen der Regierung (siehe Infokasten) ergänzen. Denn nicht nur die finanzielle Unterstützung ist wichtig. „Bisher fehlt es an einer kompetenten Beratung der Bauherren und an der Qualitätssicherung der Bauvorhaben. Zu oft wird das Geld einfach eingesteckt und die Qualität dann doch nicht eingehalten – zum Schaden der Baufamilien, zumindest auf längere Sicht“, so Sabine Stillfried von der Informations-Gemeinschaft Passivhaus Deutschland. Dr. Rudolf Ridinger, Direktor des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) bemängelt das im Vergleich zum erwarteten Investitionsvolumen zu geringe Fördervolumen (siehe Interview) des Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung. Er fordert „die Freigabe des Finanzierungswegs des Contracting“, bei dem ein Contractor alle zur Energieeinsparung erforderlichen Maßnahmen finanziert und betreibt.
Für den Auftraggeber, d.h. den Immobilieneigentümer, könnten so vorhandene Einsparpotenziale ohne zusätzliche finanzielle Belastungen erschlossen werden. Einschließlich des Contracting kämen sämtliche vom VdW südwest in einer Studie herausgestellten positiven Effekte der energetischen Modernisierung zum Tragen: die „Versicherung“ gegen zukünftig ansteigende Energiepreise, ein höheres Komfortniveau gut gedämmter Gebäude und die Möglichkeit, gesparte Ausgaben für Energieimporte in heimische Technologien und Arbeitskräfte zu investieren. Vor allem Dämm-Maßnahmen mit Kosten von drei bis fünf Cent pro eingesparter Kilowattstunde beurteilt die vom VdW in Auftrag gegebene und vom IWU Darmstadt erstellte Studie als ökonomisch und ökologisch sinnvoll.

WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN, die wie die GAG Ludwigshafen auf „Null-Liter-Häuser“ setzen, profitieren in Zukunft von einer Änderung der Heizkostenverordnung. Ihre Mieter werden künftig von den Kosten der Heizkostenablesung und -abrechnung entlastet. „Andererseits entfällt dadurch auch ein wichtiger Anreiz für den einzelnen Bewohner, sparsam mit Heizenergie umzugehen“, so Wolfgang Müller-Kulmann. „Wer beispielsweise künftig ‚dauerlüftet‘, wird mit den hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht mehr zu einem beträchtlichen Teil individuell belastet.“ Mit einer ebenfalls vorgesehenen Änderung des Schlüssels zwischen verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten – jetzt im Regelfall 50:50 – soll laut Thomas Hagbeck vom Bundesumweltministerium „ein weiterer Anreiz zur Energieeinsparung geschaffen werden“. Unklarheit herrscht im Moment über das Anrecht der Mieter auf eine Kürzung der Heizkosten bei einem gravierenden Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung oder Nachrüstung energetischer Standards. Für Wolfgang Müller-Kulmann erscheint die angedachte Ausweitung des bereits bestehenden 15%-Kürzungsrechts „recht problematisch. Sie birgt insbesondere auch das Risiko langwieriger Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.“ Noch prüft die Bundesregierung, „ob für den Mieter ein prozentuales Kürzungsrecht geschaffen werden kann, das in einem angemessenen Verhältnis zu dem ihm durch die Unterlassung entstandenen finanziellen Nachteil steht“, so Thomas Hagbeck.

KEINERLEI UNKLARHEITEN bestehen hingegen bei der Beurteilung der Energiepreisentwicklung. Bei einer Emnid-Umfrage im Februar 2007 rechneten 88 Prozent der 1002 Befragten mit weiter steigenden Preisen, 63 Prozent sogar mit einem deutlichen Preisanstieg. In den Köpfen der Verbraucher ist also längst angekommen, dass „es in Zukunft nötig sein wird, die Kosten der ‚zweiten Miete‘ durch Einsatz modernster Technik zu senken“, so Dagmar Gierschner von der GAG Ludwigshafen. Sabine Stillfried von der Informations-Gemeinschaft Passivhaus Deutschland verzeichnet schon heute eine erhöhte Nachfrage nach Null-Liter-Häusern, „zum einen sicherlich bedingt durch die steigenden Energiepreise, zum anderen aber auch, weil der Passivhaus-Standard sich bereits bewährt hat und längst kein Nischendasein mehr fristet“. Im Rahmen des Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus im Bestand“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden bereits vor dem Beschluss des Klimapakets zahlreiche Gebäude zu energetisch hocheffizienten Zukunftshäusern umgewandelt. So konnte die Eisenbahner Baugenossenschaft bei der Sanierung eines 50er-Jahre-Mehrfamilienhauses in der Münchner Fouquéstraße eine Primär-energieeinsparung von 84% erzielen. 140 Tonnen CO₂ werden damit jährlich gespart. Das entspricht laut CO₂-Rechner des Bundesumweltamtes 35 Flügen von Frankfurt nach New York und zurück. Die Volkswohnung GmbH brachte es mit der energetischen Aufrüstung eines Mehrfamilienhauses aus den 60er Jahren mit 80 Wohnungen auf 416 Tonnen CO₂-Einsparung im Jahr, was einem Effekt von zwei Millionen gefahrenen Kilometern im PKW bei einem Verbrauch von 7,5 Liter auf 100 Kilometern gleichkommt. Auch in Zukunft will die Karlsruher Wohnungsbaugesellschaft ihr fortschrittliches Modernisierungsprogramm mit Investitionen von rund 25 Millionen Euro im Jahr weiterführen, wobei sie laut Dr. Reinhard Jank, Energiebeauftragter der Volkswohnung GmbH, „verstärkt von integralen Sanierungsmaßnahmen für Einzelobjekte auf integrale Quartierskonzepte setzt, unter Berücksichtigung der Infrastruktur und einer nachhaltigen Quartiersentwicklung.“

Die Förderungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Detail:

Marktanreizprogramm

  • Förderung von Solarkollektoranlagen, automatisch beschickten Biomasseanlagen und handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Seit dem 02.08.2007 gelten erhöhte Fördersätze.
  • Vor-Ort-Beratung
  • Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch zugelassene Energieberater. Gefördert wird in Form eines Zuschusses zum Beratungshonorar.

KFW-Förderbank

  • CO₂-
    Gebäudesanierungsprogramm
  • Allen Investoren steht die Kreditvariante für die Sanierung des Wohngebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV oder die Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmepaketen, die sich auf Wärmedämmung und die Erneuerung von Fenster, Heizung und Lüftungsanlagen beziehen, zur Verfügung.
  • Ökologisch bauen
    *Kreditnehmer erhalten langfristige, zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren für den Neubau sowie den Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40, Passivhäusern, KfW-Energiesparhäusern 60, der Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien und Contracting-Vorhaben bei Heizungsanlagen für Wohnungsunternehmen,
    Kommunen oder auch Eigentümer von größeren Mietobjekten.
  • Wohnraum modernisieren
  • Gefördert wird jeder, der in die Modernisierung selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude investiert. Die Förderung erfolgt durch ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien
  • Gefördert wird die Energieerzeugung mit Biomasse oder Tiefengeothermie.
  • Solarstrom erzeugen
    *Förderung von Anlagen bis zum Preis von 50.000 Euro durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen erfüllt sein.
  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Indirekte Förderung in Form einer erhöhten Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-, Biogas- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.