
Eine der Heizkostenverordnung vergleichbare bundesweite Regelung über die Erfassung und Abrechnung von Kaltwasserkosten besteht gegenwärtig nicht. Daher ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, in ihren Landesbauordnungen entsprechende Regelungen zu schaffen.
Untenstehend zwei Verweise zum Überblick, wie der aktuelle Rechtsstand über die Ausrüstung mit Kaltwasserzählern in den einzelnen Ländern aussieht.
Es ist vorweg festzuhalten, daß lediglich Bayern keine Regelung im Einbau von Kaltwasserzählern vorsieht. Alle anderen Länder haben für Neubauten eine solche Regelung getroffen. Überwiegend gilt diese Pflicht auch bei Nutzungsänderungen, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist.
Lediglich Hamburg sieht eine Übergangsfrist für die Ausrüstung von Altbauten vor (bis zum 01. 09. 2004).