
Den 31. Dezember 2013 hat der Gesetzgeber mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zu einem besonderen Datum in Sachen Heizkostenerfassung gemacht. Dann verlieren alle Verbrauchserfassungsgeräte, die vor dem Juli 1981 installiert wurden, ihre Rechtsgültigkeit und müssen durch moderne Geräte ausgetauscht werden. So stellt sich schon heute für Eigentümer und Verwalter die Frage nach möglichen Alternativen: Welche Erfassungssysteme erfüllen die neuen gesetzlichen Auflagen und sind zugleich für die Zukunft gerüstet?
Die Gesetzgebung schreibt vor: Rauchwarnmelder sind Pflicht. Was bedeutet das für den Brandschutz Ihrer Liegenschaften?
Für nähere Informationen zu den Geräten gehen Sie einfach mit der Maus auf das jeweilige Gerät.
