
Weil sie dank der technischen Entwicklung nicht mehr notwendig sind. So verarbeiten unsere elektronischen Ablesegeräte, die "Mobilen Computer" (MC), alle vor Ort erfassten Verbrauchsdaten digital und papierlos. Techem nennt das "Mobile Datenerfassung" (MDE). Übermittlungsfehler in der Weiterverarbeitung sind somit ausgeschlossen. Nur bei der Erfassung mit Verdunstungsgeräten der ersten Generation werden die Ablesewerte im Verbraucherfassungsgerät gespeichert und zusätzlich auf den Einzelabrechnungen ausgewiesen. Mit der mobilen Datenerfassung ist die Richtigkeit der Ablesung für die Mieter besser nachvollziehbar und ein zusätzlicher Ablesebeleg daher nicht mehr erforderlich. Letztendlich führt dieses Verfahren zu einer schnellen und exakten Ablesung. Sie können sich natürlich vom Ableser die in den MC eingebenen Werte zeigen lassen und sie sich notieren, um sie später mit Ihrer Einzelabrechnung zu vergleichen.
Mobile Datenerfassung steht für elektronische und beleglose Ablesung mit einem Mobilen Computer (MC). So werden bei allen elektronischen Erfassungsgeräten, z.B. Heizkostenverteilern oder Wärmezählern, die Verbrauchswerte elektronisch ausgelesen. Konventionell abgelesen wird nur noch bei den Heizkostenverteilern nach Verdunstungsprinzip.
Sie ist sicherer, genauer, schneller und vermeidet mögliche Fehlerquellen im Vergleich zum konventionellen Ablesen. Sie können alle Ablesewerte auf Ihrer Abrechnung nachvollziehen. Es ist zwar nicht nötig, aber wenn Sie möchten, können Sie sich natürlich während der Ablesung die entsprechenden Werte notieren.
Ja, doch kann Techem dabei natürlich nicht die Richtigkeit der von Ihnen abgelesenen Daten gewährleisten. Der bessere Weg, um Ablesedifferenzen auszuschließen: Sie begleiten den Ableser und notieren sich gleichzeitig die Ablesewerte.
Das kommt auf die Art der Erfassungsgeräte in Ihrer Wohnung an. Je nach eingesetzter Technik gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei der lokalen Ablesung werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, deshalb ist in diesem Fall das Betreten der Wohnung notwendig. Den Termin dafür erfahren Sie auf jeden Fall rechtzeitig. Bei der zentralen Ablesung werden alle Werte an einer zentralen Stelle der Liegenschaft abgelesen, hier ist also das Betreten der einzelnen Wohnungen nicht notwendig. Drahtlose Funktechnologie macht dies möglich.
Darüber hinaus besteht zukünftig auch die Möglichkeit der Fernablesung. Dieses neue System, übermittelt die Verbrauchswerte an eine zentrale Stelle außerhalb der Liegenschaft. Zentrale Empfänger in den Häusern lesen die Daten drahtlos ablesen, speichern sie und übermitteln sie anschließend an unser Abrechnungssystem. Auch dabei werden Terminabsprachen und das Betreten Ihrer Wohnung überflüssig.
Es kann vorkommen, dass die Verbrauchsdaten wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. wegen Unzugänglichkeit der Wohnung für unseren Ableser) nicht abgelesen werden konnten. Dann ist der Verbrauch nach § 9a Heizkostenverordnung vom Gebäudeeigentümer zu schätzen. Dafür sieht die Heizkostenverordnung folgende Möglichkeiten vor:
Zum einen kann der Verbrauch auf Basis vergleichbarer früherer Abrechnungszeiträume geschätzt werden. Auf dieses Vorgehen greift man meist dann zurück, wenn die Einzelgeräte defekt sind, das Ablesen aus anderen zwingenden Gründen nicht möglich war und wenn im Vorjahr eine Ablesung stattfand. Diese Form der Schätzung setzt voraus, dass es im Vorjahr und im laufenden Jahr keinen Nutzerwechsel gab.
Zum anderen kann der Verbrauch anhand vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum geschätzt werden. Dieses Vorgehen bietet sich dann an, wenn auch im Vorjahr keine Ablesung stattfand. Auch ein Nutzerwechsel im Abrechnungszeitraum ist hier unproblematisch.
Der bekannt gegebene Ablesetermin gilt immer für das gesamte Haus, denn es ist wichtig, alle Wohnungen am selben Tag abzulesen. Können Sie diesen Termin nicht selbst wahrnehmen, sollten Sie einem Nachbarn oder dem Hausmeister Ihren Wohnungsschlüssel geben. Falls der Ableser Sie zum Ablesetermin nicht antrifft, bekommen Sie einen zweiten Termin per Anmeldekarte, der ebenfalls kostenlos ist. Wenn dieser auch nicht zustande kommt, ist der dritte Ablesetermin jedoch kostenpflichtig.
Das ist leider nicht möglich. Die Termine muss der Ableser entsprechend seiner Routenplanung vorgeben. Sollte er Sie zum angekündigten Ablesetermin nicht antreffen, bekommen Sie eine Anmeldekarte mit einem zweiten Termin, der ebenfalls kostenlos ist. Wenn dieser auch nicht zustande kommt, können Sie einen dritten kostenpflichtigen Einzeltermin vereinbaren.
Bei aller Zuverlässigkeit und Erfahrung unserer Ableser kann auf einer Route mal etwas Unvorhergesehenes passieren. Wenn es daher in Ausnahmefällen zu einer Verspätung kommt, bittet Techem um Verständnis und ein wenig Geduld. Beachten Sie bitte auch die Zeitangaben auf dem Aushang in Ihrem Haus: Wenn dort für die Ablesung im gesamten Haus zum Beispiel 14 bis 16 Uhr angegeben ist und der Ableser im Erdgeschoss anfängt, kommen die oberen Etagen entsprechend später an die Reihe.
Dafür hat Techem seine Ableser selbstverständlich versichert. Die für Sie zuständige Niederlassung kümmert sich um die Regulierung des Schadens.