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Abrechnung

Wie lang dauert das Erstellen der Abrechnung?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In Ausnahmefällen kann die Abrechnungserstellung etwas länger dauern, wenn beispielsweise Rückfragen seitens der Niederlassung bestehen oder benötigte Unterlagen angefordert werden müssen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Abrechnung erstellt?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.

Warum muss ich so viel nachzahlen, obwohl ich bereits hohe Vorauszahlungen geleistet habe?

Die Kosten in den Abrechnungen sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich, da die Außentemperaturen sowie die Länge der Heizperioden unterschiedlich sind. Außerdem können die Energiepreise gestiegen sein. Dadurch fallen dann auch die Gesamtkosten höher aus und es kann gegebenenfalls zu Nachzahlungen kommen. Genau so gut kann es aber auch sein, dass Sie im nächsten Jahr ein Guthaben ausgewiesen bekommen, wenn Sie weniger verbrauchen oder die Energiepreise sinken.

Warum ist meine Abrechnung viel höher als im letzten Jahr?

Bei der Höhe der Kosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Außentemperaturen schwanken von Jahr zu Jahr ebenso wie die Länge der Heizperiode.. Daher kann man eine aktuelle Abrechnung nicht ohne weiteres mit dem Vorjahr vergleichen.

Wer trägt die Betriebskosten für leer stehende Wohnungen?

Die Betriebskosten bei Leerstand trägt immer der Gebäudeeigentümer, die Wohnungsgesellschaft oder der Wohnungseigentümer. Dabei kommen bei Verbrauchsabrechnungen die Grundkosten der betroffenen Nutzeinheiten in voller Höhe über die jeweilige Leerstandszeit zum Ansatz, die Verbrauchskosten entsprechend dem von den Erfassungsgeräten in den Leerstandszeiten ermittelten Verbrauch. Der Grundsatz, dass der Gebäudeeigentümer die Betriebskosten für leer stehende Wohnungen zu tragen hat, verfolgt das Ziel, dass den übrigen Nutzern keine Kosten entstehen sollen, die sie nicht hätten, wenn alle Wohnungen belegt wären.


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