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Energieausweis

Was ist ein Energieausweis für Gebäude?

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit dem Energieausweis lassen sich Gebäude energetisch vergleichen. Ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten wird ein Gebäude anhand seiner energetischen Qualität eingestuft, das heißt wie gut es geeignet ist, Wärmeverluste und damit die Energiekosten gering zu halten.

Warum gibt es einen Energieausweis für Gebäude?

Nach der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ müssen alle Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung in nationales Recht umsetzen. Ein Bestandteil dieser Richtlinie ist das Erstellen von Energieausweisen. Deutschland hat diese Richtlinie im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt.

Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?

Der Energieausweis soll den Markt für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter machen, was die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes betrifft. So kann ein Interessent, bevor er sich für eine Immobilie entscheidet, deren Energiebedarf bzw. Energieverbrauch erkennen.

Wie sieht der Energieausweis aus?

Der Ausweis hat vier Seiten und zusätzlich eine Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Die erste Seite enthält allgemeine Informationen zum Gebäude und den Anlass der Ausstellung (z.B. Neubau, Modernisierung). Auf der zweiten bzw. dritten Seite ist der ermittelte Bedarfs- bzw. Verbrauchskennwert für das jeweilige Gebäude in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2/Jahr) angegeben und auf einer Farbskala dargestellt. Zusätzlich sind dort Vergleichswerte angegeben. Danach folgen allgemeine Hinweise zum Energieausweis.

Sieht der Ausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn den Energieausweis gibt es nur für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen.

Gibt es unterschiedliche Formen des Energieausweises?

Es gibt zwei Varianten: Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt sozusagen den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an, ermittelt durch ingenieurtechnische Berechnung. Er kann generell für alle Gebäude erstellt werden. Dagegen basiert der verbrauchsorientierte Energieausweis auf realen Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.B. der Heizkostenabrechnung) und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an.

Eine vom Bundesbauministerium beauftragte Überprüfung von Energieausweisen hat ergeben, dass Verbrauchsausweise besser als Bedarfsausweise die tatsächlichen Energiewerte wiedergeben. Demnach wichen 34% der Verbrauchsausweise um 6% und mehr von den nachgerechneten Werten ab, unter den Bedarfsausweisen waren es 71%. Untersucht wurden insgesamt 94 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2007 ausgestellte Ausweise. Haus & Grund und das ifs Institut für Städtebau fordern mit Blick auf die Ergebnisse vom Gesetzgeber, den Verbrauchsausweis für alle Wohnhäuser zuzulassen. Derzeit ist der Bedarfsausweis für Eigenheime und Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten vorgeschrieben.

Techem bietet beide Formen des Energieausweises an.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Jeder Aussteller muss bestimmte Qualifikationen vorweisen können, die in der EnEV (§ 21) festgelegt sind.

Ab wann muss ein Energieausweis vorliegen?

Die EnEV 2007 ist am 1.Oktober 2007 in Kraft getreten. Daher müssen für die meisten Gebäude bereits Energieausweise vorliegen. Einzige Ausnahme: Nicht-Wohngebäude müssen erst ab 01. Juli 2009 einen Energieausweis haben.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis gilt maximal zehn Jahre.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Bei Neubau, Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden müssen Architekten, Bauträger, Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis vorweisen können.

Für welche Häuser muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Für sämtliche Gebäude, egal ob Alt- oder Neubau, Wohn- oder Nicht-Wohngebäude. Ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Gebäude, unbeheizte Gebäude wie Garagen und Abrissgebäude.

Wie sieht der Energieausweis für Büro- oder Verwaltungsgebäude aus?

Bei Nichtwohngebäuden wie Büro- und Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Hallen soll neben der Bilanzierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, der Heiztechnik und der Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für die Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt werden und in die Gesamtdarstellung einfließen.

Können Eigentümer die Kosten für den Energieausweis auf die Mieter umlegen?

Nein, diese Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

Was nutzt der Energieausweis, wenn er keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters enthält?

Wie bei Kühlschränken und Autos vergleicht auch der Energieausweis den Bedarfs- bzw. Verbrauchswert des Gebäudes mit vorgegebenen Normwerten. So lassen sich Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen, da der zu erwartende Energieverbrauch bzw. -bedarf schon von vornherein bekannt ist.

Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten? Sind z.B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten?

Auf der ersten Seite des Energieausweises heißt es wörtlich, er diene „lediglich der Information“ und „soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen“. Der Miet- oder Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres energetischen Zustandes vergleichen. Der tatsächliche zukünftige Energieverbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Interessenten lassen sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Daher lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder Mietminderungen durchsetzen. Der potenzielle Nutzer hat auch keinen Anspruch darauf, dass die im Energieausweis enthaltenen Modernisierungshinweise umgesetzt werden.

Muss der Energieausweis öffentlich zugänglich sein?

Ja, aber nur für bestimmte öffentliche Gebäude. Die EU-Richtlinie sagt hierzu, „dass bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m2, die von Behörden und Einrichtungen genutzt werden, die von einer … großen Anzahl von Menschen häufig aufgesucht werden, … ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird“.

Wie bekomme ich einen Energieausweis von Techem?

Sie können den verbrauchsorientierten Energieausweis einfach online bestellen: www.techem.de/energieausweis

Muss ein Gebäude einer Abrechnungseinheit entsprechen?

Energieausweise werden immer für ein Gebäude erstellt. Üblicherweise entspricht eine Abrechnungseinheit einem Gebäude. Auf Grund von rechtlichen Vorgaben und der Abrechnungssituation vor Ort kann es vorkommen, dass eine Abrechnungseinheit aus mehreren Gebäuden besteht und deshalb, entsprechend der Anzahl der Gebäude, mehrere Energieausweise erstellt werden müssen. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit unserem Energieausweisteam unter Telefon 01803 / 68 43 12 (9 Cent pro Minute) in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch dafür bietet Techem Ihnen eine passende Lösung.

Kann auch für Gebäude, die nicht von Techem abgerechnet werden, ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden?

Techem kann Ihnen auch für Gebäude, die nicht von Techem abgerechnet werden, einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen. Dazu müssen natürlich alle benötigten Daten für das Gebäude vorliegen, vor allem die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre.

Wie kann ich mich auf Fragen meiner Mieter zum Energieausweis vorbereiten?

Angesichts der aktuellen Klimadiskussion und der Medienberichte sollten Sie auf Fragen Ihrer Mieter zum Energieausweis vorbereitet sein. Neben den Erläuterungen in unseren Broschüren zum Thema Energieausweis finden Sie stets aktualisierte Informationen dazu auch unter: www.techem.de/energieausweis