
Wärmezähler messen thermische Energie (Wärme). Die Anzeige der Wärmemenge erfolgt in Kilowattstunden oder Megawattstunden. Wärmezähler werden in die Rohrleitung des Heizungssystems eingebaut und bestehen aus einem Volumenmessteil, zwei Temperaturfühlern und einem Rechenwerk.
Wärmezähler müssen nach dem Eichgesetz alle fünf Jahre geeicht werden. Statt die Geräte nachzueichen, erfolgt in der Regel ein Austausch.
Wärmezähler werden zum einen bei Hausanschlüssen der Fernwärmeversorgung durch Energieversorgungsunternehmen wie den Stadtwerken eingesetzt. Sie kommen auch dann zum Einsatz, wenn Heizkostenverteiler – etwa bei einer Fußbodenheizung – technisch nicht machbar sind.
Ja, spätestens ab 2014 sind zur Abtrennung der Energie für die Warmwassererzeugung Wärmezähler nach der neuen Heizkostenverordnung vorgeschrieben.
Diese Wärmezähler messen auf Basis der Warmwassermenge und der Temperaturdifferenz direkt die tatsächliche Wärmemenge,die zur Erwärmung des Trinkwassers verwendet wird. Nach den Vorschriften der neuen Heizkostenverordnung ist dazu zwar grundsätzlich ein Wärmezähler ausreichend, der die vom Kessel bzw. der Fernwärmestation an den Warmwasserboiler abgegebene Energie erfassen soll. Aus messtechnischer Sicht empfiehlt sich jedoch der Einbau von zwei Wärmezählern, da sich nur so die Verluste bei der Energieerzeugung und -verteilung korrekt verteilen lassen. Die Warmwasser-Abtrennung mit nur einem Wärmezähler ist jedoch vertretbar, so lange der Energieanteil zur Warmwassererzeugung deutlich kleiner ist als der Anteil zur Beheizung (unter 30 Prozent). Besonders präzise und komfortabel zugleich sind moderne Ultraschallmessgeräte.
Da gibt es mehrere gute Gründe: Erstens schaffen Sie damit die Voraussetzung für eine rechtskonforme Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Das heißt, Sie sind bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten auf der sicheren Seite oder lassen diese erst gar nicht aufkommen. Zweitens sichern Wärmezähler eine gerechtere Kostenverteilung und sorgen so für zufriedenere Mieter.
Ja. Techem bietet Ihnen Wärmezähler mit elektronischem Rechenwerk, bei denen die Datenfernübertragung per Funk erfolgt. Damit entfallen Ablesetermine.