
Wasserzähler werden in den jeweiligen Warm- bzw. Kaltwasserzulauf der Wohnung bzw. Nutzeinheit eingebaut. Das Wasser fließt durch den Wasserzähler und treibt hierbei über ein Flügelrad das Zählwerk an, das den Verbrauch in Litern oder Kubikmetern anzeigt. Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht. Man unterscheidet zwischen Kalt- und Warmwasserzählern, mechanischen und elektronischen Wasserzählern.
Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht, die eine Frist von sechs Jahren bei Kaltwasserzählern und fünf Jahren bei Warmwasserzählern vorschreibt. Diese Eichfristen hat das Materialprüfungsamt nach entsprechenden Tests festgelegt, weil durch Verkalkung und Verschmutzung der Zähler im Lauf der Jahre eine ordnungsgemäße Messung danach nicht mehr garantiert ist.
Die Möglichkeit der Funktechnik gibt es auch bei Wasserzählern. Techem bietet sowohl Wasserzähler mit Funk an als auch solche Geräte, die Sie bei Bedarf nachträglich mit einem Funkmodul ausstatten lassen können.
Auf der Rückseite Ihrer Abrechnung für Heiz- und Warmwasserkosten finden Sie alle am Ablesetag festgehaltenen Verbrauchswerte. Bei Wärme- und Wasserzählern sind in der Abrechnung unter „Gerätenummer/Skala“ die letzten vier Ziffern der Zählernummer angegeben. So können Sie jeden Verbrauchwert dem entsprechenden Gerät zuordnen.
Das richtet sich in erster Linie nach der verbrauchten Wassermenge und der Art des Objekts: So unterscheidet man zwischen Wohnungswasserzählern und Hauswasserzählern. Für kleinere Durchflussmengen zur Verwendung in Wohnungen bietet Techem Wasserzähler für den Aufputz- und Unterputzeinbau sowie spezielles Zubehör zur Nachrüstung in bewohnten Räumen an.
Hauswasserzähler für große Durchflussmengen werden dagegen überwiegend zur Unterverteilung im Kellerbereich eingesetzt und zeigen selbst bei hoher Belastung höchste Messgenauigkeit und -stabilität. Hier gibt es jeweils mehrere Bauarten. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne, welcher Wasserzähler für Ihre Situation optimal geeignet ist.