corporate social responsibility

Was ist eigentlich „Corporate Social Responsibility (CSR)“?

CSR ist die „gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen"

Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis und damit auch die Forderung durch, dass Unternehmen zwar Gewinne erzielen sollen, aber nicht um jeden Preis. Sie agieren nicht im luftleeren Raum, sondern sind Teil der Gesellschaft, der sie insgesamt einen Nutzen und möglichst keinen Schaden zufügen sollten. Als CSR gelten dabei letztlich alle Maßnahmen, die freiwillig über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen: insbesondere in Sachen Umweltschutz und soziale Verantwortung.

So gesehen deckt sich CSR weitgehend mit den Grundsätzen „Nachhaltigen Wirtschaftens“. Beispiele: freiwillige Klimaschutzmaßnahmen, Energie-Effizienz-Analysen, faire Bezahlung der Arbeiter (auch und gerade in Entwicklungsländern), Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Einrichten von Betriebskindergärten). Oft zählt zu CSR auch das so genannte Corporate Citizenship, bei dem Unternehmen gemeinnützige Einrichtungen über Spenden, Stiftungen und Sponsoring fördern. Hauptfelder sind hier neben Umwelt- und Naturschutz vor allem Kunst und Kultur, Bildung und Sport.

Obwohl nicht ganz neu, gewinnt das Thema CSR immer mehr an Bedeutung. So hat aktuell am 6. Oktober 2010 die Bundesregierung den „Aktionsplan CSR“ zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen beschlossen. Damit will die Bundesregierung mehr Unternehmen für ein sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortliches Handeln gewinnen, das über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Der Aktionsplan stützt sich auf Empfehlungen des Nationalen CSR-Forums, eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufenen Fachgremiums, in das auch der Rat für Nachhaltige Entwicklung seine Expertise eingebracht hat. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte anlässlich des Kabinettsbeschlusses, sie wolle, dass CSR zum „echten Standortfaktor für Deutschland“ wird. Offizielles Motto: „CSR – Made in Germany“.

Auch die Europäische Kommission hat einen Politikansatz zur CSR entwickelt. Ausschlag gebend ist dabei die Erkenntnis, dass sich bestimmte ökologische und gesellschaftliche Probleme nicht vollständig per Gesetz regeln lassen. In ihrem „Grünbuch“ von 2001 definiert die Europäische Kommission CSR als ein Konzept, „das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in ihre Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“. Als Stakeholder (Anspruchsgruppen) der Unternehmen gelten neben Mitarbeitern, Kunden und Aktionären / Geldgebern zum Beispiel auch Anwohner sowie allgemein die Öffentlichkeit.