
Wörtlich bedeutet das englische Contracting so viel wie „einen Vertrag schließen“. Darin wird vereinbart, welche Leistungen der Contractor für die andere Vertragsseite den Contracting-Nehmer, zu erbringen hat.
Beim Energie-Contracting für Wohn- und Gewerbeimmobilien sind vor allem zwei Formen zu unterscheiden:
Da ist zum einen das Energieliefer-Contracting, das auch Wärme-Contracting heißt. Hier wird tatsächlich die benötigte Menge an Heizwärme und/oder elektrischer Energie geliefert.
Dagegen versteht man unter Energiespar- oder Performance-Contracting eine Vereinbarung, bei der vom Contractor eine bestimmte Einsparleistung garantiert wird und darüber hinaus weitere Energiedienstleistungen zu erbringen sind. Realisieren lassen sich die Einspareffekte sowohl durch technische Verbesserungen der Anlagen als auch durch moderne Mess- und Regelmethoden sowie innovatives Energiemanagement. Der Contracting-Nehmer zahlt hier also nicht die Lieferung von Energie, sondern ein Bündel von Maßnahmen, das ihm eine effizientere und kostengünstigere Energieversorgung sichert. Daher beträgt die Vergütung meist einen festgelegten Anteil an der tatsächlich erzielten Gesamteinsparung.
Das führt dazu, dass beide Vertragspartner ein gemeinsames Interesse haben – nämlich möglichst viel Energiekosten zu sparen. Weil davon beide profitieren, liegt hier eine Win-Win-Situation vor. (Zum Vergleich: Ein Energielieferant hat normalerweise kein Interesse daran, dass seine Kunden Energie sparen, da er dann weniger verkauft). Anders gesagt: Contracting-Projekte kommen immer dann zustande, wenn sie für alle Beteiligten vorteilhaft sind.
Sowohl beim Energiespar- als auch beim Energieliefer-Contracting, übernimmt der Contractor zumeist die Erstellung bzw. die Optimierung der technischen Anlagen, deren Betrieb und Wartung, sowie oft auch deren Finanzierung.
Vorteile für den Contracting-Nehmer:
Gerade zum Erreichen der Klimaschutzziele und zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden bietet Energie-Contracting oft entscheidende Pluspunkte, weil es den Immobilieneigentümern die dafür notwendigen Investitionen abnimmt.
So aktuell die Idee wirkt, ist sie im Grunde doch schon sehr alt. So soll der berühmte schottische Erfinder James Watt, 1736 geboren, den Interessenten für seine Dampfmaschinen folgenden Vorschlag gemacht haben (Quelle: Wikipedia): „Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“ Besser kann man die Grundidee des Energie-Contracting kaum erklären.