heizkostenabrechnung

Was ist eigentlich Heizkostenabrechnung?

Die Heizkostenabrechnung ist zusammen mit den Nebenkosten der zweite wichtige Bestandteil der Betriebskostenabrechnung bei vermieteten Gebäuden oder Eigentümergemeinschaften.

Gesetzlich ist sie in der Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt, die für gemeinschaftlich genutzte Heizungsanlage eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten zwingend vorschreibt.

Die Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten, die in der Heizperiode angefallen sind. Dazu zählen neben den gelieferten und verbrauchten Energiemengen die Wartungs- und Reinigungskosten der Heizungsanlage, Schornsteinfegerkosten, Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie für Miete oder Leasing der Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmezähler). Kosten für eine Reparatur der Heizungsanlage gehören jedoch nicht in die Heizkostenabrechnung.

Neben dem Verbrauch der einzelnen Nutzer entstehen auch Fixkosten durch den Bereitschaftsbetrieb der Heizungsanlage. Daher dürfen auch nicht sämtliche Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden, sondern nur zwischen 50 und 70 Prozent; der Rest wird in der Heizkostenabrechnung nach einem Schlüssel umgelegt, meist ist das Wohnfläche.

Bei Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode sollte eine Zwischenablesung stattfinden. So lassen sich nach Ablauf der Abrechnungsperiode die auf diese Wohnung entfallenden Heizkosten den beiden Nutzern anteilig zuordnen. Konnte keine Zwischenablesung stattfinden, werden die Kosten in der Heizkostenabrechnung anteilig nach Kalendertagen aufgeteilt. Gleiches gilt auch für die nicht verbrauchsabhängigen Kosten zum Beispiel für die Heizungswartung. Für Zeiten des Wohnungsleerstands muss der Vermieter die anteiligen Kosten tragen.