
Damit sich alle Gebäudeeigentümer ausreichend auf die Ausweispflicht vorbereiten können, wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:
Bitte beachten Sie, dass gemäß der EnEV 2007 für Gebäude mit weniger als 5 Nutzeinheiten und bei solchen, deren Baujahr vor 1978 liegt, keine Verbrauchsausweise mehr erstellt werden können.