
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Ausweistypen: Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Ausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt.
Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt sozusagen den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an, ermittelt durch ingenieurtechnische Berechnung. Dagegen basiert der verbrauchsorientierte Energieausweis auf realen Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.B. der Heizkostenabrechnung) und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an.
Eine vom Bundesbauministerium beauftragte Überprüfung von Energieausweisen hat ergeben, dass Verbrauchsausweise besser als Bedarfsausweise die tatsächlichen Energiewerte wiedergeben. Demnach wichen 34% der Verbrauchsausweise um 6% und mehr von den nachgerechneten Werten ab, unter den Bedarfsausweisen waren es 71%. Untersucht wurden insgesamt 94 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2007 ausgestellte Ausweise. Haus & Grund und das ifs Institut für Städtebau fordern mit Blick auf die Ergebnisse vom Gesetzgeber, den Verbrauchsausweis für alle Wohnhäuser zuzulassen. Derzeit ist der Bedarfsausweis für Eigenheime und Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten vorgeschrieben.
Unsere Grafik erklärt schnell und übersichtlich, welchen Energieausweis Sie für Ihre Liegenschaft benötigen. Für denkmalgeschützte Gebäude wird übrigens kein Ausweis benötigt.
Wenn Sie einen Bedarfsausweis oder einen sogenannten komplexen Verbrauchsausweis benötigen, wenden Sie sich für eine kompetente Beratung bitte an unseren Kooperationspartner CalCon.
Insbesondere in den folgenden Fällen erstellt CalCon Ihre Energieausweise: