Visual Techem Energieausweis für Immobilienbesitzer

Energieausweis auf Basis der EnEV.

Techem bietet beide Formen des Energieausweises an: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Ausweistypen: Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Ausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt.

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt sozusagen den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an, ermittelt durch ingenieurtechnische Berechnung. Dagegen basiert der verbrauchsorientierte Energieausweis auf realen Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.B. der Heizkostenabrechnung) und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an.

Eine vom Bundesbauministerium beauftragte Überprüfung von Energieausweisen hat ergeben, dass Verbrauchsausweise besser als Bedarfsausweise die tatsächlichen Energiewerte wiedergeben. Demnach wichen 34% der Verbrauchsausweise um 6% und mehr von den nachgerechneten Werten ab, unter den Bedarfsausweisen waren es 71%. Untersucht wurden insgesamt 94 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2007 ausgestellte Ausweise. Haus & Grund und das ifs Institut für Städtebau fordern mit Blick auf die Ergebnisse vom Gesetzgeber, den Verbrauchsausweis für alle Wohnhäuser zuzulassen. Derzeit ist der Bedarfsausweis für Eigenheime und Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten vorgeschrieben.

Unsere Grafik erklärt schnell und übersichtlich, welchen Energieausweis Sie für Ihre Liegenschaft benötigen. Für denkmalgeschützte Gebäude wird übrigens kein Ausweis benötigt.

Klicken Sie für eine vergrößerte Ansicht auf das BildSchema_Energieausweis
Welcher Ausweis für welches Gebäude? So hat der Gesetzgeber entschieden: (1) Bedarfsorientierter Energieausweis – ab 01.10.2008 Pflicht; (2) Wahlfreiheit: Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis.
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