Rauchwarnmelder-Pflicht bedeutet: jährliche Inspektion und Wartung
In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen Pflicht. Techem hilft Ihnen die rechtlichen Anforderungen (DIN 14676) kostensparend zu erfüllen.
Rauchwarnmelder einbauen: Sie müssen die Bewohner informieren, Termine abstimmen, Geräte auswählen, sie nach DIN-Norm in den vorgeschriebenen Räumen installieren, die Bewohner einweisen und Bedienungsanleitungen übergeben.
Funktionsprüfung durchführen: Für die erforderliche jährliche Sichtprüfung müssen Sie erneut Termine mit den Bewohnern abstimmen und kontrollieren, ob jedes Gerät noch unbeschädigt an der Decke installiert ist. Außerdem müssen Sie bei jedem Gerät die Alarmprüfung durchführen.
Prüfergebnisse rechtssicher dokumentieren: Bei einem Brand müssen Sie nachweisen können, dass Sie alle Vorschriften der DIN 14676 zum Betrieb des Rauchwarnmelders eingehalten haben.
Batterien austauschen: Gegebenenfalls müssen die Batterien ausgetauscht werden.
Störungen beseitigen: Tritt eine Störung auf, müssen Sie schnellstmöglich reagieren und sie beseitigen.
Die jährlichen Kosten für Vermieter:
Die Installation und Funktionsprüfungen für Rauchmelder können arbeitsintensiv sein, wenn Sie alle Maßnahmen selbst durchführen.
Rauchwarnmelder einbauen und jährlich prüfen: In vielen Bundesländern ist das schon Pflicht. Erfahren Sie, was auf Sie zukommt - und wie Techem Ihnen helfen kann.