Techem Häufige Fragen zu Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder (Rauchmelder)

Häufige Fragen zu Rauchwarnmeldern und Rauchmeldern.

Sind Rauchmelder und Rauchwarnmelder nicht dasselbe?

Nein. Rauchwarnmelder arbeiten autark, Rauchmelder - auch Brandmelder genannt - nicht. Rauchmelder geben ihre Meldung an eine Brandmeldeanlage weiter, die dann den Alarm an einen Leitstand oder direkt an die Feuerwehr weiterleitet. Da der Begriff Rauchmelder im DIN-Sprachgebrauch bereits definiert war, musste für die Geräte mit ausschließlich lokaler, akustischer Alarmierung eine neue Bezeichnung gefunden werden.

Warum sind Rauchwarnmelder (Rauchmelder) wichtig?

In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 200.000 Wohnungsbrände mit etwa 500 Toten und 5.000 Verletzten. Dabei besteht die eigentliche Gefahr eines Wohnungsbrandes weniger im Feuer als im dabei entstehenden Rauch. So kommt es gerade bei Bränden in der Nacht zu Toten und Verletzten, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist und der Rauch deshalb nicht wahrgenommen wird. In Ländern mit gesetzlicher Rauchmelder-Pflicht wie Großbritannien oder Schweden hat sich gezeigt, dass die Anzahl der Brandtoten durch die Rauchwarnmelder (Rauchmelder) um 40 (Großbritannien) bis 60 Prozent (Schweden) gesunken ist. Deshalb strebt auch der Gesetzgeber in Deutschland für Wohngebäude eine flächendeckende Ausstattung mit Rauchwarnmeldern (Rauchmeldern) und gleichzeitiger Sicherung der Funktionsbereitschaft an.

Welche Geräte bietet Techem an?

Techem bietet den Rauchwarnmelder als konventionelle Variante „basic“ und als Funk-Rauchwarnmelder an. Der Funk-Rauchwarnmelder besitzt eine Funkschnittstelle, über die die Ergebnisse der Selbsttests mit Umfeldüberwachung kontinuierlich übertragen werden.

Sind die Rauchwarnmelder von Techem DIN-konform?

Techem verwendet ausschließlich DIN-konforme Qualitäts-Rauchwarnmelder mit zusätzlicher VdS-Zulassung aus europäischer Fertigung. (VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz).

Warum Rauchwarnmelder von Techem?

Nur Techem bietet Rauchwarnmelder an, die sich und ihre Umgebung automatisch überprüfen und die Ergebnisse per Funk nach außerhalb der Wohnung übertragen. Die Melder haben eine fest verbaute, nicht sichtbare Langzeitbatterie, für die ein Nutzer bauartbedingt keine anderweitige Verwendung hat. Alle Rauchwarnmelder von Techem haben eine Geräte- und Batterie-Lebensdauer von zehn Jahren.

Vorteile Techem Rauchwarnmelder
1. 10 Jahre Gewährleistung auf Gerät und Batterie, solange Techem mit der Wartung der betroffenen Rauchwarnmelder beauftragt ist.
2. Fest eingebaute, nicht entnehmbare Batterie
3. Q-Label

Vorteile Techem Funk-Rauchwarnmelder
4. Hochwertiges, Microprozessor-gesteuertes Gerät
5. Erkennen des Verschmutzungsgrades und Nachjustieren der Detektionsempfindlichkeit
6. Alarmprüfungen nahezu unhörbar
7. Prüf- und Störungssignale mit abgesenkter Lautstärke und bei Dunkelheit - zeitlich begrenzt - unterdrückt

In welchen Bundesländern gibt es schon gesetzliche Regelungen für Rauchmelder?

Alle gesetzlichen Regelungen finden Sie aktuell unter: www.techem.de/rauchwarnmelder

Gibt es Vorschriften zu den Rauchmeldergeräten?

Seit August 2008 dürfen nur noch nach DIN EN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden. Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine Typprüfung durch eine unabhängige Produktzertifizierungsstelle erfolgen. In Deutschland ist das unter anderem der VdS.

Die Anforderungen an den Aufbau sowie die technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmale eines Rauchwarnmelders (Rauchmelders) beschreibt die DIN EN 14604. Deren Einhaltung bestätigt die CE-Kennzeichnung, die VdS-Zertifizierung bedeutet unter anderem weitergehende funktionelle Prüfungen sowie eine regelmäßige Marktüberwachung der Rauchwarnmelder. (VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV).

Gibt es Vorschriften zum Betrieb der Rauchwarnmelder (Rauchmelder)?

Die DIN 14676 beschreibt die Rahmenbedingung für den Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern (Rauchmeldern). Zur Sicherstellung der gesetzlich geforderten Betriebsbereitschaft ist eine jährliche Funktionsprüfung bestehend aus einer Inspektion und Wartung vorzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen?

Rauchwarnmelder sollen die Bewohner vor Brandrauch warnen, damit diese rechtzeitig das Gebäude verlassen können. Hier steht der Schutz von Leben und Gesundheit im Vordergrund. Brandmeldeanlagen sind auf ständig besetzte Leitstände aufgeschaltet und dienen mit der früheren Alarmierung der Feuerwehr vor allem dem Sachschutz. Für Brandmeldeanlagen gibt es weitergehende Anforderungen und Vorschriften (DIN-Normen, Gesetze), die Rauchwarnmelder nicht erfüllen können. Brandmeldeanlagen erfordern als Detektionsgeräte spezielle Brandmelder.

Wer haftet bei Schäden im Brandfall?

Im Schadensfall muss der Eigentümer nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen zum Einbau und zur Sicherstellung der Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder (Rauchmelder) nachgekommen ist. Kann er das nicht, haftet er für den entstandenen Schaden.

Wie kann der Eigentümer dieses Haftungsrisiko möglichst ausschließen?

Er muss DIN-konforme Rauchwarnmelder (Rauchmelder) anschaffen, diese DIN-konform montieren, mindestens einmal jährlich eine Funktionsprüfung veranlassen und all das dokumentieren. Weiter muss er auf gemeldete Störungen oder defekte Rauchmelder-Geräte schnellstmöglich reagieren und diese umgehend beseitigen.

Wer haftet, wenn die Funktionsprüfung nicht möglich war? (um Beispiel kein Zugang zur Wohnung)

Wird die Funktionsprüfung an einem Rauchwarnmelder (Rauchmelder) nicht durchgeführt beziehunsgweise kann diese nicht nachgewiesen werden, kann der Eigentümer für hieraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder (Rauchmelder) montiert werden?

Laut Gesetzgeber sind innerhalb von Wohnungen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die daraus als Fluchtweg genutzt werden, mit Rauchmeldern auszurüsten. Da sich die Nutzung einzelner Räume ändern kann (z.B. Arbeitszimmer wird zu Kinderzimmer), wird der Einbau in allen Räumen empfohlen.

Wo werden keine Rauchwarnmelder montiert?

In Küchen, Bädern und Feuchträumen werden grundsätzlich keine Rauchwarnmelder (Rauchmelder) installiert, da dort Einflüsse wie starker Küchen- oder Wasserdampf Täuschungsalarme auslösen können.

Wie werden die Rauchwarnmelder montiert?

Die Montage ist nach DIN 14676 geregelt. Rauchwarnmelder von Techem werden mit Schrauben an der Decke oder auch Dachschräge befestigt. Die Montage erfolgt ausschließlich durch geschulte Mitarbeiter oder Vertragspartner.

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