Informationen für Mieter – für ein gutes Gefühl in Ihrem Zuhause

Techem unterstützt Sie als Mieter, damit Sie sich in Ihrer Wohnung wohl und sicher fühlen – mit Rauchwarnmeldern, Verbrauchsablesung per Funk oder präzisen Heizkostenabrechnungen. Unsere Geräte und Services schonen die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Außerdem bieten wir Ihnen nützliche Tipps zum Energiesparen, mit denen Sie Heizkosten und Wasserverbrauch senken können.

Informationen zu unseren Produkten und Services

In Mietshäusern werden die Heizkosten meist über den Verbrauch umgelegt. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen 30 bis 50 % werden nach der Wohnfläche umgelegt. Die Heizkosten werden über einen Abrechnungsschlüssel auf die komplette Mieterschaft verteilt. Der Vermieter oder die Vermieterin muss diesen Schlüssel in der Heizkostenabrechnung kenntlich machen. Messgeräte an den jeweiligen Heizkörpern in den Wohnungen ermitteln den individuellen Verbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner. 

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren. 

In die Heizkostenabrechnung gehört in jedem Fall die Auflistung aller Heizkosten und sonstigen Nebenkosten des gesamten Hauses. Alle Posten müssen nach Menge, Preis und Datum aufgeschlüsselt werden. Die Abrechnung muss formal ordnungsgemäß sein – also eine geordnete Zusammenstellung folgender Kostenpunkte: 

  • Ersteller oder Erstellerin der Abrechnung 
  • Abrechnungszeitraum 
  • Nebenkosten für Strom, Gas, Öl oder Fernwärme 
  • Nebenkosten für Reinigung, Wartung und Steuerung der Heizungsanlage 
  • Kosten für den Schornsteinfeger und Betriebsstrom 
  • Warmwasserkosten 
  • Ggf. Mietkosten von Messgeräten wie Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler 
  • Genutzter Verteilerschlüssel 
  • Tatsächlicher Verbrauch 
  • Geleistete Vorauszahlung 
  • Zu zahlende oder zu erstattende Gesamtkosten 
  • Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung 

Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen. 

Die Hausverwaltung, die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner von Techem. Sie geben die Einzelabrechnungen an sie weiter.

So sieht eine beispielhafte Einzelabrechnung von Techem aus:

Die Techem Einzelabrechnung gliedert Ihre Heizkosten übersichtlich und klar strukturiert. So sehen Sie sofort, wie viel Heizenergie und Warmwasser Sie verbraucht haben, welche Kosten im gesamten Gebäude entstanden sind und wie hoch Ihr Anteil daran ist.

Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben. 

Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt. Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.

Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr.  Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.

Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen. 

Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten: 

  • die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung 
  • die Kosten des Betriebsstromes 
  • die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage 
  • die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Heizungsanlage einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft 
  • der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes 
  • die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 
  • die Kosten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler) einschließlich der Kosten der Eichung sowie die Kosten der Berechnung, Aufteilung (z. B. Heizkostenabrechnung) und Verbrauchsanalyse

Fragen zu Rauchwarnmeldern und zur Legionellenprüfung

Bei Störungen oder Ausfällen von Rauchwarnmeldern erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 

  • 0800 200 1264 

Hinweise, was Sie bei Alarmen und Störungshinweisen Ihres Rauchwarnmelders tun können, finden Sie in dieser Anleitung zur Störungsbeseitigung: 

Rauchwarnmelder zählen zur Pflichtausstattung von Wohnungen. Sie machen Sie auf Rauchentwicklung aufmerksam und helfen Leben zu retten. Die Techem Rauchwarnmelder nutzen modernste Technik und erkennen Rauchentstehung frühzeitig. Alles Wichtige rund um unsere Rauchwarnmelder können Sie in unserem Flyer, in den Informationen zu Ursachen und Vorgehen bei Alarm und der Bedienungsanleitung nachlesen. 

Hinweise, was Sie bei Alarmen und Störungshinweisen Ihres Rauchwarnmelders tun können, finden Sie in dieser Anleitung zur Störungsbeseitigung: 

Bei Störungen oder Ausfällen von Rauchwarnmeldern erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 200 1264

Wasser gehört zu unserem Alltag – eine hohe Wasserqualität in Wohngebäuden ist deshalb sehr wichtig. Legionellen können die Qualität beeinflussen. Was Legionellen sind und inwiefern Sie als Mieter davon betroffen sind, erfahren Sie in unserer Informationsbroschüre


Energie- und Wasserspartipps für Mieterinnen und Mieter

Heizkosten sparen leicht gemacht – mit unseren Energiespartipps für cleveres Heizen: 

  • Intelligente Thermostate nutzen: Überlassen Sie es dem Thermostat, an die Heizung zu denken. Mit intelligenten Geräten legen Sie per Zeitschaltung fest, wann es in Ihren Räumen warm ist. Sogar die Steuerung über Smart Home und Smartphone ist möglich – das macht es leichter, energiesparend zu heizen. 
  • Heizkörper richtig entlüften: Wenn der Heizkörper gluckert, sollte er umgehend entlüftet werden. Drehen Sie dazu den Heizkörper auf, halten Sie ein Gefäß unter das Ventil und öffnen Sie es langsam. Nun so lange die Luft entweichen lassen, bis Wasser nachläuft, dann das Ventil wieder schließen.  
  • Heizkörper frei halten und richtig dämmen: Staut sich Wärme, wird der Raum nicht warm. Deshalb: zwei Handbreit Abstand halten zwischen Heizkörper und ihn umgebende Gegenstände (Möbel, Vorhänge). Eine einfach anzubringende Dämmung hinter dem Heizkörper hilft zusätzlich, Wärmeverlust zu vermeiden. 

Heizkosten sparen können Sie auch, indem Sie die richtige Raumtemperatur wählen. Mit unseren Energiespartipps heizen Sie den Raum zur richtigen Temperatur und halten diese dann: 

  • Optimale Raumtemperatur kennen: Für jeden Raum gibt es eine empfohlene Temperatur. Im Wohn-, Kinder- und Badezimmer beträgt diese zwischen 20 und 22 Grad. Das entspricht Stufe 3-4 am Thermostat. Für die Küche werden 18 bis 20 Grad empfohlen. Da man sich tagsüber weniger in Schlafzimmer und Flur aufhält, dürfen diese Räume kälter sein: 17 bis 20 Grad im Schlafzimmer, 17 bis 18 Grad im Flur. Ähnliches gilt für das WC, das mit 16 bis 19 Grad (Stufe 2-3 am Thermostat) ausreichend beheizt ist. Generell gilt: Unregelmäßig genutzte Räume sollten Sie nicht durchgängig heizen. Eine Mindesttemperatur von 16 Grad genügt. 
  • Nicht bei Abwesenheit heizen: Wenn niemand zuhause ist, kann die Heizung heruntergedreht werden. So sparen Sie unnötige Heizkosten. Ganz ausschalten lohnt sich aber nicht, denn das komplette Aufheizen eines kalten Raums ist im Verhältnis teurer. Nachts darf die Wohnung deutlich kühler sein als tagsüber. Die Heizung kann guten Gewissens auf 17 bis 19 Grad heruntergeregelt werden. 
  • Zimmertüren und Rollläden schließen: Das Heizen selten genutzter Räume bringt keinen Mehrwert, verschwendet aber Energie. Halten Sie deswegen Zimmertüren geschlossen, damit die Luft aus wärmeren Zimmern auch in diesen bleibt. Rollläden und Vorhänge verbessern die Isolierung von Fenstern und sparen so Energie. Sind sie nachts geschlossen, vermeidet das bis zu 50 kg CO₂ im Jahr. 

Durch richtiges Lüften sparen Sie Energie. In unseren Energiespartipps haben wir für Sie die wichtigsten Regeln zum Lüften zusammengestellt:

  • Mehrmals täglich lüften, dabei Heizung aus: Stoßlüften ist die beste Methode für ein angenehmes Raumklima. Drehen Sie den Heizkörper kurz vor dem Lüften am Thermostatkopf ab und öffnen Sie die Fenster weit. Wenige Minuten reichen. Frische Luft kommt in die Wohnung, ohne dass zu viel Wärme verloren geht. Nach dem Lüften die Heizung wieder anschalten. 

  • Fenster und Türen abdichten: Undichte Fenster oder Balkontüren lassen warme Luft entweichen. Bei Verdacht hilft eine professionelle Prüfung durch einen Energieberater. Oder halten Sie einfach eine Kerze vor die Fensterfugen: Flackert die Flamme, gibt es vermutlich einen ungewollten Luftaustausch. Die Fugen sollten dann neu abgedichtet werden. Ein „Zugluftstopper“ hilft zusätzlich gegen zugige Wohnungstüren und kostet nur wenige Euro.

  • Auf die richtige Luftfeuchtigkeit achten: Die Luftfeuchtigkeit in Ihren Räumen sollte zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Feuchte Luft fühlt sich wärmer an als trockene, eine leichte Luftfeuchtigkeit reduziert also den Heizbedarf. Um die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen, können Sie 1. Wäsche im Raum trocknen, 2. die Räume regelmäßig lüften und 3. durch Pflanzen und Luftbefeuchter für ein angenehmes Raumklima sorgen. 

Wussten Sie schon, dass ein großer Teil Ihres Energieverbrauchs auf Warmwasser entfällt? Wasser verursacht laufend Kosten. Es lohnt sich für Sie, hier genauer hinzusehen. Denn mit unseren Wasserspartipps können Sie leicht Kosten senken: 

  • Armaturen in Schuss halten: Ein tropfender Wasserhahn nervt nicht nur, er verbraucht auch zwischen 1000 und 2000 Liter Wasser im Jahr. Mit wenigen Handgriffen können Sie diese Kosten vermeiden. Und wenn Sie bei der Reparatur gleich noch einen Perlator einbauen, sparen Sie zusätzlich Wasser und Geld. Diese kleinen Aufsätze reduzieren die Durchflussmenge, ohne dass dies beim Händewaschen (oder Duschen) auffällt. Die Anschaffung rechnet sich meistens innerhalb kurzer Zeit. 
  • Auf Haushaltshelfer zurückgreifen: Auch Spülmaschinen oder Waschmaschinen verbrauchen Wasser. Doch mittlerweile haben alle Geräte Funktionen zum Wasser- und Energiesparen. Mit diesen braucht eine voll beladene Spülmaschine deutlich weniger Energie, als wenn Sie den Abwasch von Hand machen. So sparen Sie nicht nur Zeit und Geld – zusätzlich macht die Maschine die unschöne Arbeit. Und sollte Ihre Maschine über kein Energiesparprogramm verfügen, ist es Zeit für einen Austausch. Denn alte Geräte verschwenden so viel Strom und Wasser, dass sich die neue Anschaffung bald bezahlt gemacht hat. 
  • Heizkostenverordnung kennen: Seit 2014 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Sie sieht vor, dass ein zweiter Wärmezähler verbaut wird, wenn im Gebäude die Heizungsanlage gleichzeitig Heizwärme und Warmwasser bereitstellt. Der zweite Zähler dient dazu, die zur Erwärmung des Wassers benötigte Energie zu erfassen. Zuvor wurde diese über eine Formel bestimmt. Der Vorteil für Sie als Mieterin oder Mieter ist dabei, dass eine genauere Verteilung der tatsächlich angefallenen Kosten zwischen verschiedenen Mietparteien im Gebäude möglich ist. Gleichzeitig wird durch den Einbau eines Wärmezählers die Grundlage für eine rechtskonforme Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung geschaffen.

Techem Mieterinformation zu Fernablesung und Datenschutz

Energiesparen schont wertvolle Ressourcen und trägt entscheidend zum Klimaschutz bei. Deshalb haben sich die EU-Staaten mit der im November 2018 verabschiedeten Energieeffizienz-Richtlinie (EED) zu mehr Energieeffizienz verpflichtet. In diesem Rahmen soll auch der Energieverbrauch in Wohngebäuden reduziert werden. Eines der Instrumente dafür ist die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Idee dahinter: Bewohner, die regelmäßig übersichtliche Informationen über ihren Energieverbrauch bekommen, können bei einem zu hohen Verbrauch rechtzeitig gegensteuern. So sparen sie Energie und Kosten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Damit Sie diese und mehr Informationen und Dienste erhalten können, stattet Techem nach und nach die Wohnungen mit funkenden Zählern und Heizkostenverteilern aus, die aus der Ferne abgelesen werden können. Ihre Daten bleiben dabei geschützt: Die Geräte senden die Daten sicher verschlüsselt und verlassen ohne Ihre Zustimmung nicht das Haus, außer dies ist zur Abrechnung oder der gesetzlich vorgeschriebenen Verbrauchsinformation erforderlich. Nähere Informationen hierzu, zum Datenschutz und zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserem Flyer.