
Mehrwertsteuersenkung – Das ist wichtig für unsere Kunden
Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung wurde der Mehrwertsteuersatz für die Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt. Seit dem 1. Januar gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19% bzw. 7%. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.
Die Regelungen im Überblick
Für alle Lieferungen und sonstige Leistungen die bis zum 30.6.2020 ausgeführt wurden gilt wie gewohnt der Regelsteuersatz von 19%.
Für alle Lieferungen oder sonstige Leistungen die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ausgeführt werden gilt ein Regelsteuersatz von 16%.
Für alle Lieferungen oder sonstige Leistungen die ab dem 1.1.2021 ausgeführt werden gilt wieder der Regelsteuersatz von 19%.
Kunden fragen – Techem hat die Antworten
Hier finden Sie die passenden Antworten.
Auch für Dienstleistungen, die von Techem erbracht werden (z. B. Erstellung von Abrechnungen oder Gerätekauf) gilt: der Leistungszeitraum ist für die Besteuerung entscheidend. Dies gilt auch für Miet- und Wartungsrechnungen. Bei Rechnungskorrekturen bzw. Stornos zu gestellten Rechnungen bestimmt die Ursprungsrechnung den Mehrwertsteuersatz.
Bei Miet- und Wartungsverträgen werden in der Regel Jahresraten vereinbart. Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz ist aufgrund des Endes des Leistungszeitraums zu ermitteln.
Maßgeblich ist hier die Jahresrate für das Kalenderjahr. Ist das Leistungszeitraum-Ende der 31.12.2020 und gilt zu diesem Zeitpunkt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16%, so sind für die gesamte Jahresrate 16% Mehrwertsteuer zu berechnen.
Für Leistungszeiträume die vor dem 1.7.2020 oder nach dem 31.12.2020 enden ist der Steuersatz von 19% anzuwenden.
Die Systeme bei Techem sind so eingestellt, dass der Leistungszeitpunkt für die Steuersatz-Findung automatisch ermittelt wird. Für unsere Kunden fällt damit kein Prüfungsaufwand an. Die Mehrwertsteuersenkung kommt den Mietern bei Erstellung der Abrechnung direkt zugute.