Unsere Energieausweise für Ihre Immobilien

Energieausweise sind Pflicht – bei jeder Neuvermietung und jedem Immobilienverkauf müssen Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes nachweisen. Erstellen Sie jetzt mit uns den verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie: einfach online im Portal mein.techem.

Ihr Techem Energieausweis

Ist ihr aktueller Energieausweis aus dem Jahr 2011 oder älter, brauchen Sie bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Immobilie einen neuen Energieausweis. Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes haben sich die Anforderungen an den Energieausweis verändert.

 

Die wichtigsten Fakten zu Ihrem Energieausweis:

  • Neue Grundlage: Überarbeitetes Gebäude-Energiegesetz (GEG) statt EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • Gültigkeit: weiterhin 10 Jahre
  • Enthält mehr Angaben als zuvor, z.B. Berechnungen und Angaben zu den CO2-Emissionen eines Gebäudes sowie detaillierte Informationen zur energetischen Qualität, auch im verbrauchsorientierten Energieausweis
  • Jetzt auch für Makler bei der Immobilienvermittlung verpflichtend

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises und stellen ihn auch aus.


Das müssen Sie zum Energiesparausweis wissen

Der Energieausweis gibt darüber Aufschluss, wie es um die energetischen Qualitäten eines Gebäudes bestellt ist. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Energieausweis?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Energieausweise vor, um den energetischen Zustand eines Gebäudes beurteilen zu können. Das Ziel? Neue Mieterinnen und Mieter sowie Käuferinnen und Käufer sollen mit dem Dokument transparente Informationen über die energetischen Kennwerte und die Treibhausgasemissionen des Gebäudes erhalten. So können sie den Energieverbrauch von Immobilien vergleichen und die damit verbundenen Kosten einschätzen.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Ein Energieausweis kann nur für das ganze Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.

 

Was steht in einem Energieausweis?

Der Energieausweis muss den Vorgaben des GEG entsprechen. Er enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Öl, Gas, Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Daneben führen neuere Ausweise für Wohngebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H mit einer Farbskala auf – bekannt von Elektrogeräten. Seit Mai 2021 müssen außerdem die Treibhausgas-Emissionen in den Ausweis aufgenommen sein. 

Zudem finden sich im Energieausweis Hinweise, wie die Energiebilanz des Gebäudes verbessert werden kann. Es handelt sich dabei aber lediglich um Informationen, nicht um Aufforderungen oder Verpflichtungen.

 

Wann braucht man einen Energieausweis?

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, verpachten oder neuvermieten, brauchen Sie einen Energieausweis. Dazu sind Sie seit 2014 verpflichtet.  Einige Angaben aus dem Dokument müssen bereits in der Immobilien-Anzeige enthalten sein.

Den Energieausweis sollten Sie bei einem Besichtigungstermin vorlegen – nicht erst auf Nachfrage der Interessentin oder des Interessenten. Kommt es zur Unterzeichnung des Mietvertrags, müssen Sie der neuen Mieterin oder dem neuen Mieter eine Kopie des Ausweises übergeben – am besten gleich bei Vertragsabschluss oder spätestens zwei Wochen danach.

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihr Wohneigentum selber nutzen oder Leerstand haben, benötigen Sie keinen Energieausweis. Auch Ihren Mieterinnen und Mietern, die bereits bei Ihnen wohnen, brauchen Sie den Ausweis nicht vorzulegen. 

 

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Gemäß der Energiesparverordnung dürfen Personen mit baufachlicher Qualifikation Energieausweise ausstellen – das sind unter anderem Architekten, Ingenieure, Kaminkehrer und Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation. Die jeweiligen Kammern (zum Beispiel Architekten-, Ingenieur-, Handwerkskammer) führen Listen über ausstellungsberechtigte Personen. Dort können Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer nachfragen.

 


Der richtige Energieausweis für Sie

Die Energieeinsparverordnung fordert von Immobilienbesitzern, bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Erstellen Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis einfach online.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Mit Techem erstellen Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis im Handumdrehen online. Sie können den verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie wählen, wenn

  • diese fünf oder mehr Wohnungen hat oder
  • sie nach dem Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 saniert oder modernisiert wurde.

Erstellen Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis jetzt direkt online im Portal mein.techem oder schreiben Sie uns - wir rufen Sie kurzfristig zurück.

Einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen Sie, wenn keiner der beiden Punkte zutrifft. Kontaktieren Sie uns! Wir empfehlen Ihnen einen Energieberater, der Sie unterstützt.

Ihre Vorteile vom Energieausweis mit Techem

Techem Kundinnen und Kunden können den Energieausweis direkt online über unser Kundenportal mein.techem beantragen. Um einen Energieausweis zu erstellen, ist eine Vielzahl an Daten und Angaben nötig. Damit Sie dabei keine Fehler machen, prüft unser System Ihre Eingaben direkt auf Plausibilität. Für unsere Bestandskundinnen und -kunden füllen wir diese Daten sogar ganz bequem für Sie voraus. Auch der Upload vom Gebäudefotos ist in wenigen Klicks möglich. Den aktuellen Status Ihres Auftrags können Sie jederzeit einsehen und sind so immer im Bilde.


Unsere Beratungsangebote für Sie

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Setzen Sie sich zur Erstellung ihres verbrauchsorientierten Energieausweises über das Kontaktformular mit uns in Verbindung - wir rufen Sie kurzfristig zurück.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises empfehlen Ihnen einen Energieberater in Ihrer Nähe.

Nicht sicher, welcher der richtige ist?

Wir beraten Sie gerne kostenlos, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie passend ist.

Profitieren Sie von Energieausweisen mit Techem

Wir unterstützen Sie sehr gerne und stellen Ihnen den Energieausweis aus. Mit Techem kommen Sie ganz einfach Ihren rechtlichen Pflichten nach.

1

Wirtschaftlichkeit steigern

Mit unseren verbrauchsorientierten Energieausweisen erkennen Sie Möglichkeiten, den Energieverbrauch Ihrer Immobilien zu senken. So sparen Sie langfristig und schonen die Umwelt

2

Einfacher Bestellprozess

Geben Sie im Kundenportal die Verbrauchs- und Gebäudewerte ein. Wir übernehmen diese in Ihren Energieausweis und prüfen sie auf Plausibilität – schnell, einfach, effizient.

3

Gesetzliche Anforderungen bequem erfüllen

Wir kümmern uns darum, dass Ihr Energieausweis die rechtlichen Anforderungen erfüllt. So können Sie sich auf die Auswahl von passenden Mietern und Käufern konzentrieren.

Weiterführende Dokumente und Materialien für Sie


Was Sie über den Energieausweis wissen sollten

Es wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und wird auf Basis der analysierten Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. 

Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie sind Sie verpflichtet, in kommerziellen Medien Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Bei Wohngebäuden sind folgende Angaben vorgeschrieben:

  • Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert
  • Wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis
  • Effizienzklasse laut Energieausweis (falls vorhanden)

Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten besteht für alle Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, aber auch für kleinere Gebäude, die nach dem Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11. August 1977 gebaut oder modernisiert wurden.

Um den Energieausweis auszustellen, sind einige Dokumente nötig. Welche das genau sind, ist abhängig von der Art des Energieausweises. 

Der Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt.

Dafür benötigen Sie:

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden
  • Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes (zu finden in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung)
  • Baujahr der Heizungsanlage (zu finden im Abgasmessprotokoll der Schornsteinfegerin bzw. des Schornsteinfegers)
  • Ergänzend: digitales Foto vom Gebäude 

Beim Bedarfsausweis analysiert ein Energieberater anhand von verschiedenen Unterlagen wie Bauplänen und Baubeschreibungen das Gebäude. Die Ausstellerin oder der Aussteller kann die benötigten Gebäudedaten vor Ort selbst erheben. Einfacher und günstiger wird es für Sie, wenn Sie die Daten übermitteln.

 

Dafür benötigen Sie:

  • Abmessungen des Gebäudes: Dazu gehören etwa Länge und Breite des Gebäudes, Raumhöhen, Fensterflächen sowie die Dicke der Dämmung. Diese Angaben können Sie dem Gebäudegrundriss entnehmen oder selber ausmessen.
  • Angaben zur technischen Ausstattung: Dazu zählen beispielsweise Typ, Alter und Größe des Heizkessels sowie des Warmwasserspeichers. Die Daten finden Sie in Ihrem Abgasmessprotokoll oder auf dem Typenschild des Geräts.
  • Digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile: Sie benötigen Fotos vom Dach bzw. der obersten Geschossdecke, der Fassade, Kellerdecke und -wände sowie aller Fenstertypen.
  • Idealerweise fügen Sie die Baubeschreibung Ihres Hauses bei. 

Wie lange ein Energieausweis gültig ist, ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Im Regelfall sind Energieausweise nach Erstellung für 10 Jahre gültig. Sanierungen oder Umbaumaßnahmen der Außenhülle oder der Heizungsanlage können eine Neuausstellung des Energieausweises erforderlich machen.

Energieausweise bieten Mieterinnen, Mietern, Käuferinnen und Käufern transparente Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie helfen den zu erwartenden Energiebedarf einzuschätzen. Seit die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sind Energieausweise verpflichtend und müssen beim Verkauf oder bei Neuvermietung unaufgefordert vorgelegt werden. 

Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.